Am 19. November 2008 ist die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (neue Abfallrahmenrichtlinie) veröffentlicht worden.
Dort werden nun Sedimente explizit als Abfall ausgenommen. Artikel 2 (3) besagt: "Unbeschadet der Verpflichtungen aus anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft sind Sedimente, die zum Zweck der Bewirtschaftung von Gewässern und Wasserstraßen ... innerhalb von Oberflächengewässern umgelagert wurden, aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen, sofern die Sedimente erwiesenermaßen nicht gefährlich sind."

Derzeit erfolgt die nationale Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie. In der Begründung wird u.a. ausgeführt: "Sedimente sind Ablagerungs- oder auch Schichtgesteine. Unter Umlagern ist ein Ortswechsel in oder auf dem Wasser zu verstehen. Unter Oberflächengewässer fallen alle oberirdischen Gewässer im Sinne von § 3 Nummer 1 WHG sowie Küstengewässer im Sinne von § 7 Absatz 5 Satz 2 WHG. Die Gefährlichkeit von Sedimenten beurteilt sich allein nach dem deutschen und europäischen Wasserrecht. Die Anforderungen an die Nachweispflicht orientieren sich an den von den Sedimenten ausgehenden Gefahren. Werden gefährliche Sedimente umgelagert, ist damit sowohl das Wasserhaushaltsgesetz als auch dieses Gesetz anwendbar."

Zum Test der Gefährlichkeit von Sedimenten befindet sich in Frankreich ein System in der Untersuchung, das in folgendem Papier beschrieben wird: H14 Test for Sediments: presentation of the protocol proposed for ratification by the MEEDDM "Hazardous vs. non-hazardous sediments" Working Group and brief rationale of the choices made.
[25.02.2011]

Am 16. Dezember 2008 ist die Richtlinie 2008/105/EG "über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik" (Tochter-Richtlinie zur Wasserrahmenrichtlinie) veröffentlicht worden. Die Richtlinie enthält keine Umweltqualitätsnormen für Sedimente und einige für Biota. Der Text der Richtlinie findet sich hier.
[27.07.2009]

Im Jahr 2005 hat der belgischen Abgeordnete der Grünen im Europaparlament Bart Staes eine Anfrage unter dem Titel "Polluted sediment in lake and riverbeds in the European Union" gestellt, die mit der Antwort der Europäischen Kommission hier herunter geladen werden kann. Die Kommission stellt in ihrer Antwort fest, dass belastete Sedimente ein Problem für Flussgebiete in ganz Europa darstellen, dass gegenwärtig keine Qualitätskriterien für Sedimente erstellt werden können, und dass Maßnahmen und weitere Untersuchungen erforderlich sind. Die Arbeit von SedNet wird ausdrücklich anerkannt. 
[14.02.2005]