Eignungsnachweis für METHA-Material erbracht
Nach Abschluss eines mehrjährigen Verfahrens hat METHA-Material einen deutschlandweiten Eignungsnachweis als mineralischer Dichtungsbaustoff für die Oberflächenabdichtung von Deponien erhalten. Der „Abfalltechnische Ausschuss“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat in einem umfangreichen Prüfverfahren festgestellt, dass das in der METHA produzierte Material zur Herstellung von mineralischen Dichtungen in Oberflächenabdichtungssystemen von Deponien geeignet ist. Damit ist METHA-Material ein zertifizierter Baustoff im Deponiebau.
Bei dem Baustoff handelt es sich um ein Material natürlicher Herkunft, das hinsichtlich stofflicher Zusammensetzung, bodenmechanischer Eigenschaften und chemischem Milieu seit Jahrzehnten gut untersucht und bekannt ist. Nach der Eignungsfeststellung steht ein Industrieprodukt auf der Basis eines natürlichen Ausgangsmaterials zur Verfügung, das in einer einstellbaren Qualität mit den bei Naturprodukten üblichen Schwankungen gefertigt werden kann. Für Deponiebetreiber bietet dieser Baustoff die Chance, anderes mineralisches Dichtungsmaterial unter Wahrung ökologischer Aspekte ökonomisch zu substituieren.
In der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wirken die für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden zusammen, um einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Abfallrechtes sicherzustellen.
[27.06.2008]
Informationen zu Baggergut in Deutschland
Auf der Webseite von „Dredging in Germany“ steht eine umfassende Information über alle Aspekte des Umgangs mit Sedimenten bzw. Baggergut in Deutschland zur Verfügung. Sie entspricht einer Ausstellung, die erstmals auf dem 17. Welt-Baggerkongress WODCON 2004 in Hamburg gezeigt wurde. Auf der Seite ist umfangreiches Hintergrundmaterial in deutscher und englischer Sprache verfügbar.
Gutachten der Umweltsachverständigen äußert sich zu Baggergut
Am 10.02.2004 hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) dem Bundesumweltministerium das Gutachten "Meeresumweltschutz für Nord- und Ostsee" vorgelegt. Minister Trittin stellte dabei fest: "Wir brauchen dringend eine nationale Strategie zum Meeresumweltschutz, die in enger inhaltlicher Anbindung an die EU-Meeresschutzstrategie entwickelt werden muss."
Der SRU regt an, die bei der Baggergutumlagerung und –verklappung einzuhaltenden Anforderungen in Anlehnung an die Handlungsanweisungen Baggergut Küste sowie Binnengewässer auf eine einheitliche bundesrechtliche und möglichst auch auf eine EG-rechtliche Grundlage zu stellen. Der SRU empfiehlt weiterhin, den Umgang mit Baggergut im Gewässer insgesamt stärker dem – freilich stärker auf den Meeresraum zu erweiternden – wasserrechtlichen Bewirtschaftungsregime der Wasserrahmenrichtlinie zuzuweisen.
[15.03.2004]